Nutzungsplanung
Gemeinde Riemenstalden / Auflage Ortsplanung
In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und
Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden
folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Zonenplan, Massstab 1:1´000 und 1:5’000, datiert
vom 9. April 2021
Zonenplan
– Baureglement, datiert vom 26. März 2021
Baureglement Riemenstalden
– Orientierende Beilage:
Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, datiert vom 26. März 2021
Riemenstalden Bericht
Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten
oder nach Voranmeldung auf der Gemeindekanzlei Riemenstalden
eingesehen werden.
Gleichzeitig können die Auflageunterlagen unter
www.riemenstalden.ch heruntergeladen werden.
Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt.
Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den
Gemeinderat Riemenstalden zu richten. Die Einsprache muss einen
Antrag und eine Begründung enthalten. Die Auflage- und
Einsprachefrist dauert vom 26. April bis und mit 25. Mai 2021.
Riemenstalden, 23. April 2021 Der Gemeinderat
|