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Geburt

Wird ein Kind zu Hause geboren, so ist dies innert drei Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins beim Zivilstandsamt zu melden.
Spitalgeburten werden durch das dort zuständige Zivilstandsamt dem Heimatort und der Wohnsitzgemeinde gemeldet.
 
       

Gemeindeverwaltung        CH-6452 Riemenstalden        Tel. 041 820 03 23        Fax 041 820 03 23        info@riemenstalden.ch